Forschung und Praxis
Linienhafte Verankerung von Verblendschalen bei zweischaligen Außenwänden
Die zweischalige Außenwand mit Verblendmauerwerk ist, laut DIN 1053-1, eine der bewährtesten, genormten Außenwandkonstruktionen. Bei dieser Wandkonstruktion sind die Aufgaben der einzelnen Mauerwerkschichten klar getrennt. Während die Innenschale für die Aufgaben der Statik und Bauphysik konzipiert wird, dient die Verblendschale dem Witterungsschutz sowie der Fassadengestaltung.
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Die in der Regel zwischen 9 bis 11,5 cm starke Verblendschale darf keine tragenden Funktionen übernehmen und muss gemäß den Anforderungen der DIN 1053-1 zur Aufnahme der Windlasten mit dem tragenden Hintermauerwerk verankert sein. Die Anzahl und Qualitätseigenschaften für die Drahtanker sind in DIN 1053-1 für die unterschiedlichen Ausführungsarten der zweischaligen Außenwände festgelegt. Da sich die Verankerung der zweischaligen Außenwand nach den Vorgaben der DIN 1053-1 über die gesamte Wandfläche erstreckt, spricht man von einer flächenhaften Verankerung.
Die flächenhafte Verankerung von Verblendschalen gemäß DIN 1053-1 stellt die bewährte Standardausführung für diese Wandkonstruktion dar. Deren Umsetzung weicht allerdings wegen umständlicher Handhabung häufig von den Vorgaben der DIN 1053-1 ab. In der Regel werden die Drahtanker beim Aufmauern der Innenschale eingelegt oder später angedübelt. Die Anker werden dann aus Sicherheitsgründen abgebogen und vor dem Anbringen der Wärmedämmplatten wieder aufgebogen. Danach werden die Wärmedämmplatten über die Anker gesteckt, die Klemmplatten und gegebenenfalls die Tropfscheiben auf den Anker geschoben. Dann wird das Ankerende abgewinkelt und der Anker in die Lagerfuge der Verblendschale eingebettet. Eine weitere Verankerungsart ist für die zweischalige Außenwand in der DIN 1053-1 nicht vorgesehen. Dort heißt es lediglich: 'Bei nichtflächiger Verankerung der Außenschale, z. B. linienförmig oder nur in Höhe der Decken, ist ihre Standsicherheit nachzuweisen'. Die DIN 1053-1 eröffnet dennoch grundsätzlich die Möglichkeit der linienhaften Verankerung, indem die maximal größten Ausfachungsflächen in Abhängigkeit von der Wanddicke ohne rechnerischen Nachweis tabellarisch angegeben werden. Im Ausland, wie z. B. in der Schweiz, wird jedoch die linienhafte Verankerung von Verblendschalen seit Jahren erfolgreich durchgeführt. Mit der linienhaften Verankerung wird das Ziel verfolgt, die Verankerung der Verblendschale einfacher und wirtschaftlicher zu gestalten. Es wird dann eine geschoss- oder halbgeschossweise Zeilenverankerung und/oder Spaltenverankerung durchgeführt.
Durch die bereits angelaufenen Forschungsprojekte sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die linienhafte Verankerung für die Verblendschalen im Rahmen einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung zu regeln. Dies würde zukünftig eine Zustimmung im Einzelfall gegebenenfalls entbehrlich machen und die Bauweise insgesamt vereinfachen. Die Tabelle - links oben - gibt eine Übersicht über den derzeitigen Stand der Forschungsvorhaben:
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